2007/18/0248•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0248
2007/18/0248Cour administrative suprême3 nov. 2010
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Allgemein "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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