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2007/18/0172•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0172
2007/18/0172Cour administrative suprême26 nov. 2009
Besondere Rechtsgebiete Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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