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2006/18/0455•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0455
2006/18/0455Cour administrative suprême3 juil. 2007
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer den Aufwand in Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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