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2006/18/0454•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0454
2006/18/0454Cour administrative suprême31 mars 2008
Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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