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2006/18/0378•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0378
2006/18/0378Cour administrative suprême27 mars 2007
Besondere Rechtsgebiete sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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