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2006/18/0278•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0278
2006/18/0278Cour administrative suprême11 déc. 2007
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Instanzenzug sachliche Zuständigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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