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2006/18/0224•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0224
2006/18/0224Cour administrative suprême29 juin 2010
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 332, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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