2006/18/0192•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0192
2006/18/0192Cour administrative suprême2 avr. 2009
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 332, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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