2006/18/0187•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0187
2006/18/0187Cour administrative suprême19 févr. 2009
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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