Verwaltungsgerichtshof 98/13/0036

98/13/0036Cour administrative suprême27 août 1998

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 98/13/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.1998

Spruch

Die zu 98/13/0036 protokollierte Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht über den Devolutionsantrag des Beschwerdeführers hinsichtlich seiner Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1991 und 1992 wird zurückgewiesen.

Über die zu 98/13/0140 protokollierte Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht über die Berufung des Beschwerdeführers, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1993, ergehen gesonderte Verfügungen.

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