Verwaltungsgerichtshof 98/05/0088

98/05/0088Cour administrative suprême1 sept. 1998

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 98/05/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, insoweit damit den Beschwerdeführern aufgetragen worden ist, gemäß § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien das ohne Baubewilligung auf der Liegenschaft EZ 562, KG Neuwaldegg, (Wien XVII, Promenadeweg 2), der Liegenschaft EZ 562, KG Neuwaldegg, errichtete Kleinhaus im Ausmaß von ca. 10 m x 5,20 m zu entfernen, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 15.000.- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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