Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 97/20/0809
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.09.1998
Spruch
I. beschlossen:
II. zu Recht erkannt:
Der Bescheid vom 16. Juni 1997 wird in seinem Spruchpunkt 1 insoweit, als damit dem Beschwerdeführer Kosten des (Administrativ)Beschwerdeverfahrens in Höhe von S 20,-- auferlegt wurden, aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde gegen diesen Bescheid als unbegründet abgewiesen.
Der Bund (Bundesministerium für Justiz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.