Verwaltungsgerichtshof 97/06/0023

97/06/0023Cour administrative suprême3 sept. 1998

Regest

Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4 Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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