Verwaltungsgerichtshof 97/01/1065

97/01/1065Cour administrative suprême23 sept. 1998

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 97/01/1065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat den mitbeteiligten Parteien (mit Ausnahme von O und S) Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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