Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 96/12/0099
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.06.1996
Spruch
Die Beschwerden Zlen. 96/12/0113, 96/12/0109, 96/12/0110, 96/12/0099, und 96/12/0114 werden zurückgewiesen.
Die Beschwerde Zl. 96/12/0122 wird insoweit zurückgewiesen, als sie den Zeitraum der Verwendung des Beschwerdeführers in New Delhi betrifft.
Die Beschwerde Zl. 96/12/0117 wird insoweit zurückgewiesen, als damit der bescheidmäßige Zuspruch einer Erschwernis- sowie einer Gefahrenzulage angestrebt wird.