Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 96/10/0255
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.10.1997
Spruch
A. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerden der Beschwerdeführer zu I./2.-5. werden zurückgewiesen.
B. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu I./1. wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. über die Beschwerden der 1. V Aktiengesellschaft,
2. P Gesellschaft m.b.H., 3. S Gesellschaft m.b.H., 4. H KG, alle in Wien, vertreten durch Dr. Hans Bichler und Mag. Edgar Zrzavy, Rechtanwälte in 1030 Wien, Weyrgasse 8, gegen den Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 17. Oktober 1996, Zl. Ro-341/10/1996, betreffend Änderung der Parteienbezeichnung und Modifikation eines Antrages, zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.