Verwaltungsgerichtshof 96/06/0189

96/06/0189Cour administrative suprême3 sept. 1998

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 96/06/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der zweitmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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