Verwaltungsgerichtshof 96/06/0007

96/06/0007Cour administrative suprême30 mai 1996

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 96/06/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- sowie der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Beschwerdeführer wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.