Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 96/04/0005
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.06.1996
Spruch
den Beschluß gefaßt:
Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird bewilligt.
- über die Beschwerde der unter 1) genannten Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 15. November 1994, Zl. MA 63 - M 606/93, betreffend die Vorschreibung zusätzlicher Auflagen gemäß § 79 GewO 1994, zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.