Verwaltungsgerichtshof 96/04/0005

96/04/0005Cour administrative suprême18 juin 1996

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1996

Spruch

den Beschluß gefaßt:

Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird bewilligt.

  1. über die Beschwerde der unter 1) genannten Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 15. November 1994, Zl. MA 63 - M 606/93, betreffend die Vorschreibung zusätzlicher Auflagen gemäß § 79 GewO 1994, zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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