Verwaltungsgerichtshof 95/21/0019

95/21/0019Cour administrative suprême22 nov. 1995

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird betreffend Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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