Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 95/20/0679
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.10.1997
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird, soweit sie die Nichterteilung einer befristeten Aufenthaltsberechtigung gemäß § 8 AsylG 1991 betrifft, zurückgewiesen.