Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 95/12/0175
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.11.1995
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird aufgrund der unter
Zl. 95/12/0192 protokollierten Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
2. den Beschluß gefaßt:
Die unter Zl. 95/12/0175 protokollierte Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,--, die Beschwerdeführerin dem Bund S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.