Verwaltungsgerichtshof 95/09/0309

95/09/0309Cour administrative suprême25 juin 1996

Regest

Arbeitsrecht Belangte Behörde als nicht obsiegende NICHTOBSIEGENDE Partei Amtsbeschwerde Zurückweisung vor Einleitung des Vorverfahrens Bescheidbeschwerde Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Zivilrecht Zurückweisung des Antrages

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0309

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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