Verwaltungsgerichtshof 95/06/0212

95/06/0212Cour administrative suprême3 sept. 1998

Regest

Ermessen Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0212

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat sowohl den Erstbeschwerdeführern als auch den Zweitbeschwerdeführern jeweils Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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