Verwaltungsgerichtshof 95/06/0001

95/06/0001Cour administrative suprême20 avr. 1995

Regest

Baurecht Nachbar

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1995

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

2. den Beschluß gefaßt:

Der Antrag des Beschwerdeführers, die Beschwerde zur Entscheidung darüber, ob der Beschwerdeführer in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt wurde, "dem Verfassungsgerichtshof zuzustellen", wird zurückgewiesen.

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