Verwaltungsgerichtshof 95/05/0226

95/05/0226Cour administrative suprême19 déc. 1995

Regest

freie Beweiswürdigung Beweismittel unzuständige Behörde

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0226

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Gemeinde wird abgewiesen.

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