Verwaltungsgerichtshof 95/05/0016

95/05/0016Cour administrative suprême28 mars 1995

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den Erst- und Zweitmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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