Verwaltungsgerichtshof 95/04/0241

95/04/0241Cour administrative suprême16 juil. 1996

Regest

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.07.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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