Verwaltungsgerichtshof 95/03/0291

95/03/0291Cour administrative suprême3 juil. 1996

Regest

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Eigenjagd Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Jagdgebietsabrundung Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0291

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Spruchpunkt 2 Spruchabschnitt III und im Spruchpunkt 3 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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