Verwaltungsgerichtshof 94/14/0060

94/14/0060Cour administrative suprême15 nov. 1994

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/14/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften sowie die Festsetzung der Gewerbesteuer für das Jahr 1989 richtet, zurückgewiesen.

Der Antrag der belangten Behörde auf Einstellung des übrigen Verfahrens wird abgewiesen.

Die Entscheidung über den Aufwandersatz bleibt der abschließenden Entscheidung vorbehalten.

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