Verwaltungsgerichtshof 94/14/0032

94/14/0032Cour administrative suprême5 juil. 1994

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/14/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich Gewerbesteuer 1985 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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