Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 94/13/0046
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.05.1996
Spruch
A) den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers hinsichtlich des Jahres 1989 wird zurückgewiesen. Die Beschwerde des Drittbeschwerdeführers hinsichtlich des Jahres 1990 wird zurückgewiesen.
B) zu Recht erkannt:
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.