Verwaltungsgerichtshof 94/09/0364

94/09/0364Cour administrative suprême1 oct. 1997

Regest

Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden Einkommens

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0364

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1997

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Bescheid hinsichtlich der Zusatzrente für das Jahr 1994 richtet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Der die Zusatzrente für das Jahr 1993 betreffende Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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