Verwaltungsgerichtshof 94/09/0297

94/09/0297Cour administrative suprême19 janv. 1995

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel freie Beweiswürdigung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0297

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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