Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 94/09/0142
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.12.1994
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung, daß heißt insoweit, als dem Begehren des Beschwerdeführers auf eine Grundrente auf einer Basis von mehr als 40 % Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht stattgegeben wurde; wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.