Verwaltungsgerichtshof 94/09/0123

94/09/0123Cour administrative suprême7 sept. 1995

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Straf- und Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.