Verwaltungsgerichtshof 94/09/0025

94/09/0025Cour administrative suprême16 nov. 1995

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1995

Spruch

1. ) Die Beschwerde gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg wird zurückgewiesen.

2. ) Der Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.