Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 94/08/0160
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.09.1998
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Der als "Gegenschrift" bezeichnete Schriftsatz der Wiener Gebietskrankenkasse wird zurückgewiesen.