Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 94/07/0078
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 31.01.1995
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, soweit mit ihm den Beschwerdeführerinnen aufgetragen wurde, für die Ufermauer entweder nachträglich um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung anzusuchen oder die Ufermauer innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.