Verwaltungsgerichtshof 94/07/0062

94/07/0062Cour administrative suprême24 oct. 1995

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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