Verwaltungsgerichtshof 94/06/0008

94/06/0008Cour administrative suprême14 sept. 1995

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Frist Formgebrechen behebbare Baurecht Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild Gutachten Ergänzung Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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