Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 94/06/0001
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.04.1994
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.
Der Zweitbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird aufgrund der Beschwerde der D wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der Erstbeschwerdeführerin wird abgewiesen.