Verwaltungsgerichtshof 94/05/0346

94/05/0346Cour administrative suprême19 déc. 1995

Regest

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Baurecht Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Spruch und Begründung Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Zuständigkeit Verhältnis zu anderen Materien und Normen B-VG Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5 Zurechnung von Bescheiden Intimation Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0346

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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