Verwaltungsgerichtshof 94/02/0353

94/02/0353Cour administrative suprême23 déc. 1994

Regest

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0353

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.12.1994

Spruch

I. Der zu Punkt 1) zitierte Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Das Land Niederösterreich hat hiezu dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. Hingegen wird die Beschwerde, soweit sie sich gegen den zu Punkt 2) zitierten Bescheid richtet, als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat hiezu dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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