Verwaltungsgerichtshof 94/01/0440

94/01/0440Cour administrative suprême21 sept. 1994

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0440

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- und der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren des Erstbeschwerdeführers wird abgewiesen.

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