projets
93/18/0473•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0473
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
B. den Beschluß gefaßt:
Die in eventu gestellten Anträge auf Zurückweisung der Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung, auf Widerruf des Aufenthaltsverbotes und auf Herabsetzung der Dauer des Aufenthaltsverbotes werden zurückgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.