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93/18/0301•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0301
93/18/0301Cour administrative suprême29 juil. 1993
Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Gegenüberstellung (Beschuldigter Zeuge)Ablehnungeines Beweismittels Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung Fragerecht ScheineheRechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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