projets
93/18/0289•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0289
93/18/0289Cour administrative suprême5 avr. 1995
Glaubhaftmachung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren an Schriftsatzaufwand wird abgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.