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93/18/0274•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0274
93/18/0274Cour administrative suprême28 oct. 1993
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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