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93/18/0213•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0213
93/18/0213Cour administrative suprême17 juin 1993
Schlepperunwesen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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